Liebe Mitglieder,
wir möchten Sie höfflichst bitten, nur die Anträge von unserer Homepage zu verwenden. Bitte nehmen Sie sich die Zeit und füllen diese vollständig und gut leserlich aus.
Bitte sendet den Antrag an:
Kreisjugendring Miltenberg
Postfach 1226
63882 Miltenberg
Bei Fragen wendet Euch bitte an unsere Geschäftsstelle.
Vielen Dank
Aufgrund COVID 19 können Storno Kosten bezuschusst werden:
Storno Zuschuss:
Dieser Zuschuss kann für alle Maßnahmen, die laut unserer Zuschussrichtlinien im Rahmen der Beschränkungen durch die Corona-Krise entstanden sind, beantragt werden.
Antragsberechtigt:
Jugendverbände/Organisationen, die Mitglied im KJR Miltenberg sind und deren Untergliederungen sowie sonstige freie, nicht kommunale Träger der Jugendarbeit im Landkreis Miltenberg, soweit sie öffentlich anerkannt sind.
Allgemeine Bedingungen:
Stornokosten können rückwirkend ab dem 16.03.2020 bis zum vorerst 31.08.2020 eingereicht werden, für Veranstaltungen, die wegen Corona ausgefallen sind.
Antragsverfahren:
Antragsstellung bis spätestens 31.08.2020
Bitte füllen Sie einen Zuschussantrag des KJR aus und reichen Sie dazu die Rechnung der Stornokosten ein.
Zuschusshöhe:
bis zu 80% der Gesamtkosten
Höchstbetrag: 1000 Euro pro Maßnahme
Mindestbetrag: 50 Euro pro Maßnahme