Hallo zusammen,
heute wende ich mich mit einer relativ kurzen Mail an euch: es gibt Anpassungen im Infektionsschutzgesetz, die auch für die Jugendarbeit relevant sind.
Hier ein Hinweis: wirklich immer aktuell auf dem Laufenden ist die Seite des BJR: www.bjr.de/corona
Hier findest du alles, was im Zusammenhang von Jugendarbeit und Corona von Bedeutung ist. Es sind FAQs zu finden, Links zu den relevanten Verordnungen und auch eine bereits zum fünften Mal angepasste Version des Rahmenhygienekonzeptes. Es ermöglicht euch, relativ einfach, euer eigenes Hygienekonzept zu erstellen.
Weil wir ahnen, dass einige von euch sich bereits den Kopf zerbrechen ob und wie evtl. ein Zeltlager oder eine andere Freizeit in den Sommerferien möglich sein kann, möchten wir euch die aktuelle Regelung dazu an die Hand geben.
Für Übernachtungen (gewerblich wie auch im Freizeitbereich) gilt das „Rahmenkonzept Beherbergung“. Das aktuelle gilt seit 21.05.2021. Es sieht vor, dass in einem Zimmer / Wohneinheit / Zelt nur Personen aus einem Hausstand untergebracht werden dürfen. Faktisch bedeutet das, dass ihr für jedes Kind ein eigenes Zelt aufstellen müsst oder eben alle (bis auf Geschwisterkinder) in Einzelzimmer untergebracht werden müssen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dies die aktuelle Regelung ist.
Bis Juli / August kann hier noch was passieren – vielleicht.
Damit ihr wirklich sicher gehen könnt, dass ihr alle Infos und geltenden Regelungen im Blick habt, schaut bitte regelmäßig auf www.bjr.de/corona vorbei.
Mit freundlichen Grüßen
Jenniffer Hartmann