Hallo zusammen,
seit gestern (07.06.2021) gilt die 13. Infektionsschutzverordnung in Bayern.
Für unseren Bereich der Jugendarbeit haben sich hierbei einige Regelungen geändert:
Wenn die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis bzw. in der kreisfreien Stadt unter 50 liegt, dann gilt für die Jugendarbeit abweichend zu den Regelungen für eine 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 Folgendes:
Kleingruppen ohne Abstands- und Maskenpflicht (siehe oben beschriebene Kleingruppenregelung) können sich aus 10 Personen aus beliebig vielen (also alle aus unterschiedlichen) Haushalten bilden.
Bei Verpflegung und Beherbergung können auch 10 Personen aus beliebig vielen (also alle aus unterschiedlichen) Haushalten zusammensitzen bzw. in einem Zimmer, Zelt, o. Ä. übernachten. Zudem entfällt die Testpflicht bei der Verpflegung ganz. Bei Übernachtungen muss nur noch bei der Ankunft ein Negativtest (bzw. Nachweis für Geimpfte und Genesene) vorgelegt werden.
Viele weitere Fragen und Antworten dazu und auch die verlässlichen Regelungen, die für uns durch Interpretation durch die entsprechenden Ministerien gelten sind auf der Seite des BJR zu finden: www.bjr.de/corona
Es gibt also Handlungsspielraum für mögliche Zeltlager oder andere Freizeitmaßnahmen.
Mit freundlichen Grüßen
Jenniffer Hartmann