Corona

 

„Ausnahmeregelung für die Juleica in Krisenzeiten“

Die Bundeszentralstelle hat gemeinsam mit den Landeszentralstellen ein bundesweit einheitliches Vorgehen mit der Juleica verabredet:

  • u. a. werden die Juleicas, die zwischen dem 1.1.2020 und 31.12.2020 abgelaufen sind oder ablaufen werden, werden automatisch bis zum 31.12.2020 verlängert. In dieser Zeit können die noch fehlenden Weiterbildungsstunden nachgeholt werden
  • Verlängerungsseminare werden auch anerkannt, wenn sie rein digital abgehalten wurden

Alle diese und noch mehr Infos könnt ihr auf der Seite
https://www.dbjr.de/artikel/juleica-ausnahmeregelungen-fuer-die-krisenzeit/ nachlesen.

Für Fragen stehen wir euch gerne zur Verfügung.