Aufgrund COVID 19 können Storno Kosten bezuschusst werden:
Storno Zuschuss:
Dieser Zuschuss kann für alle Maßnahmen, die laut unserer Zuschussrichtlinien im Rahmen der Beschränkungen durch die Corona-Krise entstanden sind, beantragt werden.
Antragsberechtigt:Jugendverbände/Organisationen, die Mitglied im KJR Miltenberg sind und deren Untergliederungen sowie sonstige freie, nicht kommunale Träger der Jugendarbeit im Landkreis Miltenberg, soweit sie öffentlich anerkannt sind.
Allgemeine Bedingungen: Stornokosten können rückwirkend ab dem 16.03.2020 bis zum vorerst 31.08.2020 eingereicht werden, für Veranstaltungen, die wegen Corona ausgefallen sind.
Antragsverfahren: Antragsstellung bis spätestens 31.08.2020. Bitte füllen Sie einen Zuschussantrag des KJR aus und reichen Sie dazu die Rechnung der Stornokosten ein.
Zuschusshöhe: bis zu 80% der Gesamtkosten
Höchstbetrag: 1000 Euro pro Maßnahme
Mindestbetrag: 50 Euro pro Maßnahme